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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.04.2000 - 3 U 56/98   

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OLG Schleswig, 11.04.2000 - 3 U 56/98 (https://dejure.org/2000,20178)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.04.2000 - 3 U 56/98 (https://dejure.org/2000,20178)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. April 2000 - 3 U 56/98 (https://dejure.org/2000,20178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei hilfsweiser Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wege der Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 3 O 275/93
  • OLG Schleswig, 11.04.2000 - 3 U 56/98

Papierfundstellen

  • AGS 2001, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 87/83

    Nachholung des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2000 - 3 U 56/98
    Erst dann steht nämlich endgültig fest, dass gegen das Berufungsurteil das Rechtsmittel der Revision stattfindet und die Partei infolgedessen davon ausgehen kann, mit Aussicht auf Erfolg vor dem Berufungsgericht einen Antrag auf Erlass eines Ergänzungsurteils stellen zu können (vgl. BGH NJW 1984, 1240 ).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten ist die Begründetheit seines Antrags nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (abgedr. in NJW 1984, 1240 ) herzuleiten.

  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

    Sie bezweckt mit der Wertkumulation - im Interesse der Kostengerechtigkeit (vgl. Hartmann aaO Rdn. 2) und anknüpfend an die materielle Beschwer (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rdn. 16 Stichwort Aufrechnung ) - einen gebührenrechtlichen Ausgleich für die Mehrarbeit zu schaffen, die bei dem erkennenden Gericht und bei den anwaltlichen Vertretern der Prozessparteien dadurch entsteht, dass sowohl die Klage- als auch die Gegenforderung inhaltlich zu prüfen ist (vgl. Feller in Bestelmeyer/Feller/Frankenberg, RVG, 5. Aufl., Stichwort Aufrechnung Nr. 1.2.6; ferner Bericht des Rechtsausschusses zum KostÄndG 1975, BT-Drucks. 7/3243, S. 3, 5; BGH, Beschl. v. 06.11.1991 - VIII ZR 294/90, Rdn. 3, WM 1992, 68 = NJW-RR 1992, 316; OLG Schleswig, Urt. v. 11.04.2000 - 3 U 56/98, Rdn. 11, OLG-Rp 2000, 411 = AGS 2001, 228; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rdn. 1279, [ZPO-Stichwort Aufrechnung ]; Schneider aaO).

    Auch der Zweck der heute in § 45 Abs. 3 GKG enthaltenen Regelung rechtfertigt keine Wertkumulation, weil es für den Arbeitsaufwand beim Gericht und bei den anwaltlichen Vertretern der Parteien - angesichts identischer bautechnischer Probleme - unerheblich ist, mit welchen Rechten sich der Besteller bei einem mangelhaften Werk gegenüber der Vergütungsforderung des Unternehmers verteidigt (vgl. dazu OLG Schleswig, Urt. v. 11.04.2000 - 3 U 56/98, Rdn. 11, OLG-Rp 2000, 411 = AGS 2001, 228; Kurpat aaO).

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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 13.12.2000 - 8 O 389/2000, 8 O 389/00   

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LG Stuttgart, 13.12.2000 - 8 O 389/2000, 8 O 389/00 (https://dejure.org/2000,21867)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2000 - 8 O 389/2000, 8 O 389/00 (https://dejure.org/2000,21867)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 8 O 389/2000, 8 O 389/00 (https://dejure.org/2000,21867)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung bei Vergleich über einstweilige Verfügung und noch nicht anhängige Hauptsache

Papierfundstellen

  • AGS 2001, 228
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